Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Deckungsanfragen für rechtsschutzverischerte Mandanten werden grds. mit übernommen.

Mandanten, die die Gebühren nicht selbst aufbringen können, haben ggf. die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.